Was ist zu tun, wenn ein Heimtier gestorben ist
oder von seinen Leiden erlöst wurde? Auf Grund behördlicher Bestimmungen (VETA) dürfen nur einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von
zehn Kilogramm auf Privatgrund begraben werden. Dafür ist keine Bewilligung
notwendig. Die Tiere dürfen allerdings nicht in der Nähe von Quellen oder
Reservoirs mit Trinkwasser beigesetzt werden, und das Grundstück darf nicht
in einem Grundwasser-Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1.20
Meter tief begraben werden. Nicht erlaubt ist es, Heimtiere auf
öffentlichem Grund beizusetzen. Sind die entsprechenden Bedingungen nicht
gegeben und soll das Tier nicht in eine Tierkörpersammelstelle überführt
werden, bietet sich alternativ eine Kremation an. Weitere Informationen
erhalten Sie in unserer Praxis oder durch Anklicken des nachfolgenden Links:
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