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Was ist zu tun, wenn ein Heimtier gestorben ist oder von seinen Leiden erlöst wurde? Auf Grund behördlicher Bestimmungen (VETA) dürfen nur einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund begraben werden. Dafür ist keine Bewilligung notwendig. Die Tiere dürfen allerdings nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser beigesetzt werden, und das Grundstück darf nicht in einem Grundwasser-Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1.20 Meter tief begraben werden. Nicht erlaubt ist es, Heimtiere auf öffentlichem Grund beizusetzen. Sind die entsprechenden Bedingungen nicht gegeben und soll das Tier nicht in eine Tierkörpersammelstelle überführt werden, bietet sich alternativ eine Kremation an. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis oder durch Anklicken des nachfolgenden Links: